Lohn in der Temporärarbeit: So wird er berechnet

Der Lohn in der Temporärarbeit besteht nicht nur aus dem angegebenen Stundenlohn: Mehrere obligatorische Zuschläge kommen hinzu. So lesen Sie Ihre Abrechnung.

Der Grundlohn

Ihr Stundenlohn hängt von Branche, Funktion und Kanton ab. Der GAV Personalverleih legt für die meisten Einsätze Mindestlöhne fest; in gewissen Branchen gilt der günstigere Branchen-GAV.

Zuschläge auf den Stundenlohn

  • Ferienentschädigung: 8,33 % (4 Wochen) oder 10,64 % (5 Wochen, je nach Alter und GAV)
  • Feiertage: kantonal unterschiedlicher Zuschlag
  • 13. Monatslohn: 8,33 % anteilig bei den meisten GAV-Einsätzen

Ein „All-inclusive"-Ansatz kann hoch wirken: Prüfen Sie immer, ob Ferien und 13. enthalten sind oder zusätzlich ausbezahlt werden.

Sozialabzüge

  • AHV/IV/EO
  • ALV (Arbeitslosenversicherung)
  • BVG (2. Säule, ab Eintrittsschwelle)
  • UVG/Zusatzversicherungen gemäss Vertrag
  • Quellensteuer für Ausweise L, G, B (je nach Kanton)

Rechnen Sie grob mit 12–16 % Abzügen vor Quellensteuer.

Praktische Tipps

  • Vergleichen Sie Angebote inklusive Zuschlägen
  • Prüfen Sie die Einstufung Ihrer Funktion (qualifiziert/unqualifiziert)
  • Überstunden sowie Nacht- und Wochenendarbeit geben Anspruch auf Zuschläge
  • Verlangen Sie im Zweifel eine schriftliche Aufstellung von Ihrer Agentur

Allgemeine Angaben: Die genauen Beträge hängen von GAV, Kanton und Ihrer Situation ab.